Hilfeleistungspficht
Eigentlich ist es eine Selbstverständlichkeit anderen Menschen in einer Notlage (bei Unglücksfällen) zu helfen. Das gehört zu unserer Kultur, so sind wir erzogen worden. Außerdem ist da noch die Hoffnung, sollte man selbst in eine Notlage geraten, dass dann auch jemand da ist, der hilft.
Die Hilfeleistung ist in Deutschland aber auch eine rechtliche Pflicht.
Sie ist einerseits festgeschrieben im Strafgesetzbuch (StGB) § 323c - Unterlassene Hilfeleistung:
"Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft."
Bezogen auf den Straßenverkehr kommt noch die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) §34 hinzu (Auszug):
Nach einem Verkehrsunfall hat jeder Beteiligte unverzüglich zu halten, den Verkehr zu sichern [...], sich über die Unfallfolgen zu vergewissern, Verletzten zu helfen [...].
