Ehemalige Fahrzeuge
Mit dem „Gesetz über die Erweiterung des Katastrophenschutzes“ (KatSG) vom Juli 1968 übernimmt auch die Hamburger Feuerwehr Aufgaben des zivilien Bevölkerungsschutzes. Jede Freiwillige Wehr erhält 1972 zusätzliche Fahrzeuge des bisherigen LSHD (Luftschutzhilfsdienst). Der Bereich der ehemaligen Fahrzeuge teilt sich daher in die beiden Kategorien der Hamburger Fahrzeuge und der Katastrophenschutzfahrzeuge auf.






